1 | Das Verhältnis zwischen Autorola.lu und den Benutzern |
| 1.1 | Über Autorola.lu | | 1.1.1 | Autocom A/S ist Eigentümer und Betreiber von Autorola.lu. Die Rolle von Autorola.lu besteht ausschließlich darin, als Auktionator zu fungieren, indem es Käufern und Verkäufern die Fahrzeugauktionsplattform Autorola.lu zur Verfügung stellt. Autorola.lu ist nie Vertragspartner eines Vertrages über Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs. | | 1.1.2 | Wenn ein Vertrag über ein Geschäft über die Fahrzeugauktionsplattform Autorola.lu oder über das Kundencenter von Autorola.lu abgeschlossen oder auf andere Weise von Autorola.lu vermittelt wurde, ist der Vertrag für Käufer und Verkäufer bindend. Der Käufer ist verpflichtet, den vereinbarten Betrag zu bezahlen, ebenso wie der Verkäufer verpflichtet ist, das vereinbarte Fahrzeug im beschriebenen Zustand auszuhändigen. | | 1.1.3 | Wenn ein Vertrag über die Fahrzeugauktionsplattform Autorola.lu oder über das Kundencenter von Autorola.lu abgeschlossen wurde, müssen Käufer und Verkäufer an Autorola.lu die zum Vertragszeitpunkt geltende Gebühr bezahlen, siehe Autorola.lu's Preisliste. Dies gilt unabhängig davon, ob das Geschäft von den Vertragspartnern durchgeführt wird, und ungeachtet der Ursache hierfür, siehe auch Punkt 1.9. | | 1.2 | Benutzerkategorien und Rechte | | 1.2.1 | Alle Arten von Unternehmen und Privatpersonen können als "Benutzer" der Fahrzeugauktionsplattform Autorola.lu registriert werden. Mit den verschiedenen Benutzertypen sind verschiedene Rechte und Pflichten verbunden. | | 1.2.2 | Autorola.lu behält sich das Recht vor, Benutzer ohne weitere Begründung abzuweisen sowie für die Zulassung eines Benutzers besondere Bedingungen festzulegen. | | 1.2.3 | Autorola.lu ordnet die Benutzer einer Kategorie zu und ist berechtigt, einen Benutzer in eine andere Benutzerkategorie einzuordnen. | | 1.2.4 | Autorola.lu ist jederzeit berechtigt, einen Benutzer mit sofortiger Wirkung abzumelden. Sofern ein Benutzer abgemeldet wird, betrifft dies nicht die in Autorola.lu bereits abgeschlossenen Geschäfte, und der Benutzer steht ebenfalls in der Pflicht in Bezug auf bereits gemeldete Fahrzeuge und abgegebene Gebote. Dies gilt, sofern Autorola.lu nicht etwas anderes entscheidet. | | 1.2.5 | Alle Benutzer wählen einen Benutzernamen und ein Passwort. Diese sind streng persönlich und dürfen an Dritte nicht weitergegeben werden. Sofern der Benutzer den Verdacht hat, dass Dritte Kenntnis vom Passwort haben, muss er dies Autorola.lu umgehend mitteilen, damit der weitere Zugriff gesperrt werden kann, um Missbrauch des Systems im Namen des Benutzers zu verhindern. Der Benutzer erhält hierauf ein neues Passwort. Der Benutzer haftet immer in Fällen von Missbrauch von Benutzername und Passwort. | | 1.2.6 | Als Benutzer, die zum Kauf von Fahrzeugen berechtigt sind, können nur Kaufleute angemeldet werden. | | 1.3 | Einstellen von Fahrzeugen | | 1.3.1 | Alle angelegten Benutzer können Fahrzeuge einstellen, die ab 1983 erstmals zugelassen wurden. Fahrzeuge, die nicht zugelassen sind, müssen innerhalb dieses Zeitraums produziert worden sein. | | 1.4 | Beschreibung des Fahrzeugs | | 1.4.1 | Das Fahrzeug muss immer korrekt und umfassend gemäß der jeweils geltenden Beschreibungsprozedur, die beim Einstellen durchlaufen wird, beschrieben werden. Keine der geforderten Angaben darf bei der Beschreibung ausgelassen werden. Alle Fehler, Mängel, Defekte und Modifikationen am Fahrzeug müssen beschrieben werden. | | 1.4.2 | Wenn ein Fahrzeug eingestellt ist, ist die Beschreibung des Fahrzeugs für die Dauer der Auktion für den Verkäufer bindend, d.h. er ist verpflichtet, ein Fahrzeug liefern zu können, das der Beschreibung entspricht. Es ist nicht möglich, nach dem Einstellen Änderungen in der Beschreibung vorzunehmen. Sofern der Verkäufer bemerkt, dass die Beschreibung des Fahrzeugs nicht korrekt ist, muss sich der Verkäufer umgehend mit Autorola.lu in Verbindung setzen. | | 1.4.3 | Autorola.lu ist berechtigt, bezüglich eines Fahrzeugs und dessen Beschreibung weitere Angaben und Unterlagen anzufordern. | | 1.4.4 | Der Verkäufer haftet dafür, dass die bei der Beschreibung eingegebenen Angaben korrekt und ausreichend sind. Autorola.lu haftet nicht für die Beschreibung des Fahrzeugs. | | 1.4.5 | Der Verkäufer muss Folgendes geklärt haben, was bei der Beschreibung unbedingt angegeben werden muss: | | - Ob andere Rechte am Fahrzeug bestehen, hierunter Eigentumsrecht, Vorbehalt, Pfandrecht, Zwangsvollstreckungsrecht, Kaufrecht oder Vorkaufsrecht. | | - Ob andere Umstände vorliegen, die den Verkauf des Fahrzeugs in freiem und unbelastetem Zustand in sonstiger Weise einschränken oder verhindern. | | 1.4.6 | Es ist nicht erlaubt, Fahrzeuge im Namen von Dritten einzustellen. Private Verkäufer müssen immer der eingetragene Eigentümer des Fahrzeugs sein, es sei denn, dass eine schriftliche Vollmacht vom Eigentümer vorliegt. Für Unternehmen gilt, dass Angestellte, die die Vollmacht des Unternehmens hierfür haben, auch Firmenfahrzeuge einstellen dürfen. | | 1.5 | Mindestpreis | | 1.5.1 | Der Verkäufer gibt selbst seinen Mindestpreis an. Sofern Autorola.lu in irgendeiner Weise einen Käufer findet, der bereit ist, für das Fahrzeug im beschriebenen Zustand den Mindestpreis oder mehr zu bezahlen, ist der Verkäufer zum Verkauf verpflichtet. Dies gilt auch für den Fall, dass der Verkäufer nach Absprache mit Autorola.lu ein niedrigeres Gebot akzeptiert. | | 1.5.2 | Autorola.lu behält sich das Recht vor, aus wichtigem Grund Fahrzeuge aus der Auktion zu nehmen, und sofern Autorola.lu schätzt, dass der angegebene Mindestpreis zu hoch ist. Bei einem zu hohen Mindestpreis empfiehlt Autorola.lu einen neuen Mindestpreis. | | 1.6 | Verlauf der Auktion | | 1.6.1 | Beginn und Ende sowie Verlauf der Auktion werden von Autorola.lu gesteuert. | | 1.6.2 | Autorola.lu behält sich das Recht vor, geplante Auktionen ausfallen zu lassen oder zu ändern. | | 1.6.3 | Autorola.lu ist jederzeit berechtigt, eine Auktion ohne weitere Begründung zu annullieren, ohne dass aus diesem Anlass finanzielle Forderungen gegen Autorola.lu erhoben werden können. Das Annullieren kann sowohl vor als auch während der Auktion erfolgen. Durchgeführte Auktionen können nicht annulliert werden. | | 1.7 | Erweiterte Auktion | | 1.7.1 | Autorola.lu zeigt Fahrzeuge, die nicht bei der normalen Auktion verkauft werden, unter "Erweiterte Auktion". | | 1.7.2 | Die erweiterte Auktion ist wie ein Katalog über Fahrzeuge anzusehen, die noch nicht über Autorola.lu verkauft worden sind. | | 1.7.3 | Alle Benutzer können über die erweiterte Auktion bieten. Sofern ein Benutzer über die Erweiterte Auktion bietet, gelten die Auktionsbedingungen für Käufer bei der Auktion. Gebote von Käufern sind bindend. | | 1.7.4 | Fahrzeuge werden in der Erweiterten Auktion gezeigt, so lange Autorola.lu dies als zweckmäßig erachtet oder der Verkäufer die die Daten Löschen. | | 1.7.5 | Ein Kaufvertrag kommt bei der erweiterten Auktion zustande, wenn der Verkäufer, im Gegensatz zur normalen Auktion, ein Gebot annimmt. | | 1.7.6 | Sofern durch Autorola.lu ein Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer über die erweiterte Auktion oder auf irgendeine andere Art zustande kommt, gelten die Auktionsbedingungen. | | 1.8 | Gebotsregeln | | 1.8.1 | Abgegebene Gebote sind für den Bieter bindend. Der Bieter wählt den Betrag, den er bei der Auktion maximal bieten möchte. Wenn das Gebot niedriger als der Mindestpreis des Verkäufers ist oder diesem entspricht, wird das Gebot umgehend als Höchstgebot registriert. Liegt das Gebot über dem Mindestpreis, wird der Mindestpreis umgehend als Höchstgebot registriert. | | 1.8.2 | Wenn es zwei oder mehrere Gebote in Höhe des Mindestpreises oder darüber gibt, überbieten sich diese, bis eines der Gebote die anderen in den festgelegten Gebotsschritten überboten hat, die auf der Seite Preise und Gebühren ersichtlich sind. | | Geben zwei Bieter dasselbe Gebot ab, gilt das zuerst abgegebene Gebot als Höchstgebot. | | 1.8.3 | Wenn es bereits ein Gebot gibt, das höher als das eingegebene Gebot ist, wird das eingegebene Gebot umgehend überboten. | | 1.8.4 | Bereits abgegebene Gebote können nicht verringert oder annulliert werden. | | 1.8.5 | Alle abgegebenen Gebote werden von Autorola.lu registriert und werden gespeichert. | | 1.8.6 | Wenn Zweifelsfragen zu Geboten entstehen, werden diese bindend von Autorola.lu entschieden. | | 1.8.7 | Wenn für ein Fahrzeug ein Gebot abgegeben wurde, das genau so hoch oder höher als der Mindestpreis des Verkäufers ist, ist nach Ende der Auktion zwischen dem Verkäufer und dem höchstbietenden Käufer ein bindender Vertrag abgeschlossen worden, und beide Vertragspartner sind verpflichtet, das Geschäft durchzuführen. Der Verkäufer ist damit verpflichtet, das Fahrzeug im beschriebenen Zustand an den Höchstbietenden zu liefern, und der Höchstbietende hat die Pflicht, das Fahrzeug abzunehmen und zu bezahlen. Dasselbe gilt, sofern eine Vereinbarung über das Kundencenter von Autorola.lu oder in sonstiger Weise durch Autorola.lu abgeschlossen wurde. Was das Verhältnis zwischen Verkäufer und Käufer betrifft, so wird auf Abschnitt 2 verwiesen. | | 1.9 | Gebührenregeln | | 1.9.1 | Sowohl Käufer als auch Verkäufer müssen an Autorola.lu immer eine Gebühr bezahlen, wenn ein Fahrzeug bei der Auktion den Mindestpreis erreicht hat, oder in sonstiger Weise eine Vereinbarung über Autorola.lu geschlossen wurde, beispielsweise über die Erweiterte Auktion oder das Kundencenter von Autorola.lu. Die Pflicht zur Zahlung der Gebühr gilt auch dann, wenn das Geschäft von den Vertragspartnern anschließend nicht durchgeführt wird, und ungeachtet der Ursache, warum das Geschäft nicht durchgeführt wird. Es wird betont, dass die Pflicht zur Zahlung der Gebühr auch besteht, wenn ein Geschäft aufgrund der Nichterfüllung seitens eines Vertragspartners nicht durchgeführt wird, da die Nichterfüllung oder angebliche Nichterfüllung seitens eines Vertragspartners einzig und allein eine Angelegenheit zwischen Käufer und Verkäufer ist. Was das Verhältnis zwischen Verkäufer und Käufer betrifft, so wird auf Abschnitt 2 verwiesen. | | 1.9.2 | Die jeweils gültige Gebühr sowie die Zahlungsbedingungen sind aus Autorola.lu's Seite mit Preisen und Gebühren ersichtlich. Die Auktionsgebühr ist unabhängig von der Gebotssumme und wird direkt an Autorola.lu bezahlt. | | 1.9.3 | Für den Fall, dass die Undurchführbarkeit eines Geschäfts auf die Nichterfüllung seitens des Käufers oder Verkäufers zurückzuführen ist, ist Autorola.lu berechtigt, vom nichterfüllenden Vertragspartner die Gebühr für den anderen Vertragspartner zu erheben. | | 1.9.4 | Autorola.lu's Forderungen auf Zahlung der Auktionsgebühr und andere Forderungen müssen effektiv bezahlt werden und können daher nicht gegengerechnet werden, und es ist ebenfalls nicht möglich, auf Beträge, die Autorola.lu geschuldet werden, ein Rückbehaltungsrecht auszuüben. | | 1.9.5 | Die Auktionsgebühr ist spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei verspäteter Zahlung sind ab dem Fälligkeitsdatum Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz fällig. | | 1.10 | Autorola.lu's immaterielle Rechte | | 1.10.1 | Alle Rechte bezüglich des Auktionssystems, hierunter alle Verhältnisse, Bedingungen, Beschreibungen, Daten, Vorgehensweisen und Know-how stehen allein Autorola.lu zu. Alle Urheberrechte, Warenzeichen und alle anderen immateriellen Rechte an und bezüglich des Auktionssystems und Autorola.lu stehen allein Autorola.lu zu. | | 1.10.2 | Jede Form von Kopie, Wiedergabe oder sonstige Form von Nachahmung ist verboten. | | 1.10.3 | Die Benutzer dürfen das Auktionssystem einzig und allein zur korrekten und rechtmäßigen Teilnahme an der Fahrzeugauktion Autorola.lu verwenden. Es ist davon auszugehen, dass jede Verletzung zu Schadensersatz und Rechtsverfolgung führt. | | 1.11 | Haftungsausschluss | | 1.11.1 | Autorola.lu ist einzig und allein Gastgeber der Auktionen und somit niemals Vertragspartner eines Fahrzeuggeschäfts, das bei den Auktionen abgeschlossen wird. Somit sind es ausschließlich Käufer und Verkäufer, die Vertragspartner in den abgeschlossenen Fahrzeuggeschäften sind. | | Autorola.lu ist in jeglicher Hinsicht frei von jeder Haftung aus dem Nutzungsvertrag und für die Fahrzeuggeschäfte, hierunter für das Verhalten von Käufer und Verkäufer. Dies gilt vor allem, doch nicht ausschließlich für die Angaben des Verkäufers zum Fahrzeug, dafür, ob der Verkäufer das Fahrzeug verkaufen und liefern kann/will, ob der Käufer das Fahrzeug bezahlen und annehmen kann/will, ob der Verkäufer Eigentümer des Fahrzeugs ist, ob Dritte ein Pfandrecht, Zwangsvollstreckungsrecht, Eigentumsvorbehalt, Vorkaufsrecht, Kaufrecht oder andere Rechte bezüglich eines Fahrzeugs haben. | | 1.11.2 | Autorola.lu ist frei von jeder Haftung für Betriebsstörungen und Fehler, entstanden als direkte oder indirekte Folge von Kommunikationsfehlern, Eingabefehlern, Zusammenbruch/Betriebsstörungen des Internet, der Server, Hardware oder Software des Auktionssystems. | | 1.11.3 | Autorola.lu haftet unter keinen Umständen für Folgeschäden und indirekte Verluste, hierunter für verloren gegangene Gewinne, Einnahmen, Geschäftsmöglichkeiten und Verluste von Daten, Informationen u.a.m. Ferner haftet Autorola.lu unter keinen Umständen in Fällen von höherer Gewalt, hierunter Umstände, auf die Autorola.lu keinen Einfluss hat. | | 1.11.4 | Sofern Autorola.lu schadensersatzpflichtig sein sollte, können Schadensersatzforderungen unter keinen Umständen und ungeachtet der Höhe des erlittenen Verlusts EUR 1.000 übersteigen. | | 1.12 | Behandlung von persönlichen Angaben | | 1.12.1 | Alle Angaben über die Benutzer, die die Benutzer Autorola.lu mitteilen, werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, abgesehen von dem Umfang, wie es für die Durchführung eines Geschäfts erforderlich ist. Autorola.lu behält sich jedoch das Recht vor, Angaben in dem Umfang weiterzugeben, wie es von der Gesetzgebung, öffentlichen Behörden oder Gerichten gefordert wird. | | Autorola.lu wird also die Angaben einzig und allein für interne Zwecke bei Autorola.lu oder den hiermit verbundenen Gesellschaften verwenden. Autorola.lu behält sich jedoch auch das Recht vor, die Angaben in anonymisierter Form unter den Voraussetzungen des Teledienstschutzgesetzes zu verwenden, beispielsweise im Zusammenhang mit Marketingmaßnahmen, Benutzeruntersuchungen, Anleitungen u.a.m. | | 1.13 | Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand | | 1.13.1 | Im Verhältnis zwischen Autorola.lu und den Benutzern gilt deutsches Recht. | | 1.13.2 | Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen Autorola.lu und den Benutzern ist, soweit zulässig, das Gericht in Flensburg. Dies schränkt jedoch nicht das Recht von Autorola.lu ein, Klagen bei anderen Gerichten einzureichen. Ferner kann Autorola.lu jederzeit Klage gegen einen Benutzer gemäß den Gerichtsstandsvorschriften der Zivilprozessordnung einreichen. | | 1.14 | Vorbehalt für Druckfehler und Schreibfehler | | 1.14.1 | Autorola.lu übernimmt keine Haftung für Druckfehler und Schreibfehler. | | 1.14.2 | Abweichende Geschäftsbedingungen der Benutzer haben keine Geltung. |
2 | Das Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer |
| 2.1 | Einleitung - Autorola.lu ist niemals Vertragspartner bei einem Geschäft | | 2.1.1 | In diesem Abschnitt werden die Bedingungen festgelegt, die bei der Fahrzeugauktionsplattform Autorola.lu zwischen Käufer und Verkäufer gelten. Bezüglich des Rechtsverhältnisses zwischen Autorola.lu und den Benutzern wird auf den Abschnitt 1. Das Verhältnis zwischen Autorola.lu und den Benutzern verwiesen. | | 2.1.2 | Autorola.lu ist niemals Vertragspartner bei einer Vereinbarung über Kauf und Verkauf eines Fahrzeugs. Die Rolle von Autorola.lu besteht ausschließlich darin, Käufern und Verkäufern das Auktionssystem zur Verfügung zu stellen. Das Vertragsverhältnis bezüglich des gehandelten Fahrzeugs ist daher ausschließlich eine Angelegenheit zwischen Käufer und Verkäufer. Unstimmigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer müssen zwischen diesen geklärt werden. Das Recht von Autorola.lu auf Gebühren wird durch die Nichtdurchführung eines Geschäfts durch die Vertragspartner nicht beeinflusst. Dies gilt unabhängig von der Ursache für die Nichtdurchführung. Autorola.lu kann niemals für die Nichterfüllung einer Vereinbarung seitens eines oder beider Vertragspartner zur Verantwortung gezogen werden. | | 2.1.3 | Die in den Auktionsbedingungen genannten Modalitäten zwischen Käufer und Verkäufer gelten nur in dem Umfang, wie die Vertragspartner keine andere Vereinbarung treffen. Es steht den Vertragspartnern beispielsweise frei, einen alternativen Lieferzeitpunkt, Lieferungsort, Zahlungszeitpunkt oder Zahlungsweise zu wählen. Kann keine alternative Vereinbarung getroffen werden, müssen Käufer und Verkäufer den Auktionsbedingungen von Autorola.lu folgen. | | 2.2 | Wenn eine Vereinbarung getroffen wurde | | 2.2.1 | Wenn ein Fahrzeug verkauft worden ist, haben Käufer und Verkäufer eine gegenseitige Verpflichtung, an der Durchführung des Geschäfts mitzuwirken und ihre jeweiligen Verpflichtungen in dieser Hinsicht zu erfüllen. | | 2.2.2 | Wenn ein Fahrzeug über Autorola.lu verkauft worden ist, sind Käufer und Verkäufer verpflichtet, den Vertrag direkt aus Autorola.lu heraus auszudrucken. Der Schlussschein wird auch als E-Mail oder Fax verschickt. | | 2.3 | Lieferung und Untersuchungsrecht des Käufers | | 2.3.1 | Die Lieferung des Fahrzeug erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart wurde, durch Abholung durch den Käufer. Das Abholen muss an einer vom Verkäufer angegebenen Adresse im Bereich der Postleitzahl erfolgen, die aus der Beschreibung hervorgeht. Sofern der Verkäufer keine andere Adresse im Bereich der genannten Postleitzahl angibt, wird das Fahrzeug an der Adresse des Verkäufers abgeholt. | | 2.3.2 | Die Lieferung muss spätestens eine Woche nach Abschluss des Geschäfts erfolgen. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer das Fahrzeug innerhalb der genannten Wochenfrist im Zeitraum zwischen 9 und 17 Uhr abholen zu lassen. Sofern sich die Vertragspartner nicht auf eine Uhrzeit einigen können, wird diese vom Käufer innerhalb des angegebenen Zeitraums festgelegt, jedoch so, dass der Verkäufer eine Frist von mindestens 24 Stunden hat. | | 2.3.3 | Vor der Bezahlung ist der Käufer berechtigt, zu untersuchen, ob das Fahrzeug der Beschreibung des Verkäufers entspricht, und eine kurze Probefahrt zu machen. Der Verkäufer trägt das Risiko für etwaige Schäden, die bei der Probefahrt entstehen können, es sei denn, dass diese auf die Unachtsamkeit des Käufers oder eine Übertretung der Straßenverkehrsordnung zurückzuführen sind. | | 2.3.4 | Sofern der Käufer feststellt, dass zwischen dem Fahrzeug und der Fahrzeugbeschreibung des Verkäufers ein Widerspruch besteht, hat der Käufer das Recht zu einem angemessenen Abschlag vom Preis, oder aber er kann vom Geschäft zurücktreten. Dies hat keinen Einfluss auf den Gebührenanspruch von Autorola.lu. | | 2.3.5 | Vor der Bezahlung ist der Käufer berechtigt, sich zu überzeugen, dass die Fahrgestellnummer des Fahrzeugs und ein etwaiges Kennzeichen mit dem Kraftfahrzeug-Brief übereinstimmt. | | 2.3.6 | Dem Käufer ist der originale Kraftfahrzeug-Brief, Kraftfahrzeug-Schein, Hauptuntersuchungsdokument und Abgasuntersuchungsdokument zusammen mit dem Fahrzeug auszuhändigen. | | 2.3.7 | Der Verkäufer hat im Zusammenhang mit dem Einstellen des Fahrzeugs die Möglichkeit, statt der Abholung beim Verkäufer die Lieferung des Fahrzeugs an den Käufer an einem anderen Ort anzubieten. Dieser Ort kann die Adresse des Käufers in Deutschland sein, oder einem oder mehreren näher bezeichneten geographischen Gebieten. Sofern der Verkäufer sich für diese Möglichkeit entscheidet, tritt dies an die Stelle der "Abholung" in den obigen Bestimmungen, so dass die "Postleitzahl" durch den Bereich ersetzt wird, den der Verkäufer angeboten hat. Ungeachtet dessen, dass der Verkäufer diese Möglichkeit wählt, kann der Käufer immer verlangen, das Fahrzeug an der Adresse des Verkäufers abzuholen, sofern der Käufer dies vorzieht. | | 2.4 | Bezahlung des Fahrzeugs | | 2.4.1 | Die Kaufsumme muss vom Käufer bei Lieferung gegen die gleichzeitige Übergabe des Fahrzeugs, der originalen Zulassungsbescheinigung und etwaigen anderen Papieren, die zum Fahrzeug gehören, bezahlt werden. | | 2.4.2 | Der Käufer muss bar oder mit Bankscheck bezahlen. | | 2.4.3 | Sofern einer der Vertragspartner darum bittet, ist der andere Vertragspartner verpflichtet, den Erhalt der Leistung des anderen Vertragspartners (das Fahrzeug u.a.m. bzw. die Bezahlung) zu quittieren. | | 2.5 | Gefahrübergang | | 2.5.1 | Die Preis/Leistungsgefahr geht bei Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer oder den Vertreter des Käufers vom Verkäufer auf den Käufer über. | | 2.5.2 | Hat der Käufer das Fahrzeug nicht beanstandet, obwohl er es besichtigt und probegefahren hat, so kann er sich später nicht auf solche Mängel berufen, die er oder ein mit entsprechendem Sachverstand ausgestatteter Dritter bei der Besichtigung oder bei der Probefahrt hätte erkennen müssen. | | 2.6 | Grundlegende Verpflichtungen des Verkäufers | | 2.6.1 | Der Verkäufer ist mit Einstellen des Fahrzeugs verpflichtet, bei Zustandekommen eines Kaufvertrages das Fahrzeug in dem beschriebenen Zustand zu liefern, siehe Beschreibungsprozedur von Autorola.lu. | | 2.6.2 | Der Verkäufer haftet dafür, dass alle Angaben zum Fahrzeug korrekt und ausreichend sind, sowie dass das Fahrzeug nicht mit Mängeln behaftet ist. Falls am Fahrzeug ein Mangel vorliegt, wird nach dem BGB und deutschem Kaufrecht im Übrigen entschieden. | | 2.6.3 | Der Verkäufer haftet dafür, dass der Verkäufer der rechtmäßige Eigentümer des Fahrzeugs ist, und dass Dritte keine wie auch immer gearteten Formen von Rechten am Fahrzeug haben, hierunter Eigentumsvorbehalt, Zwangsvollstreckungsrecht, Vorkaufsrecht oder andere Rechte, die den Verkauf des Fahrzeugs in freiem und unbelastetem Zustand einschränken oder verhindern. Dies gilt jedoch nicht in dem Umfang, in dem der Verkäufer über solche Rechte bei der Beschreibung des Fahrzeugs unterrichtet hat, und wenn mit dem Käufer eine Vereinbarung getroffen wird, dass der Käufer bei Abschluß des Kaufvertrages solche Rechte einlöst oder übernimmt. Ehe der Verkäufer das Fahrzeug bei der Auktion zum Verkauf anbietet, muss sich der Verkäufer absichern, dass alle Schulden am Fahrzeug und alle anderen Rechte am Fahrzeug im Zusammenhang mit dem Geschäft und spätestens bei Lieferung eingelöst werden können. | | 2.6.4 | Sofern das Fahrzeug mit Kennzeichen (zugelassen) geliefert wird, muss das Fahrzeug bei Lieferung über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Spätestens drei Tage nach Lieferung muss der Käufer das Fahrzeug abmelden. Sofern das Fahrzeug ohne Kennzeichen (nicht zugelassen) geliefert wird, ist das Fahrzeug bei Lieferung nicht versichert. | | 2.7 | Grundlegende Verpflichtungen des Käufers | | 2.7.1 | Wenn der Käufer durch sein Gebot bei Autorola.lu Höchstbietender gemäß den Gebotsregeln geworden ist oder auf andere Weise den Kauf akzeptiert hat, ist zwischen Käufer und Verkäufer eine bindende Vereinbarung getroffen worden. Der Käufer ist verpflichtet, das Geschäft durchzuführen. Der Käufer muss also das Fahrzeug abnehmen und die Kaufsumme an den Verkäufer bezahlen. Dies sind die Hauptverpflichtungen des Käufers gegenüber dem Verkäufer. Es wird auf die sonstigen Bestimmungen über die Haftung und die Verpflichtungen des Käufers in den Auktionsbedingungen verwiesen. | | 2.8 | Streitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer | | 2.8.1 | Sind die Vertragsparteien Kaufleute, ist Gerichtsstand für alle aus dem Kaufvertrag resultierenden Streitigkeiten der Firmensitz des Käufers. Die Kaufvertragsparteien verpflichten sich, soweit zulässig, eine entsprechende Gerichtsstandsvereinbarung zu treffen. Andernfalls kann der Verkäufer die ihm durch die Rechtsverfolgung vor einem anderen Gerichtsstand entstehenden Mehrkosten vom Käufer ersetzt verlangen. Das Verhältnis zwischen Verkäufer und Käufer unterliegt deutschem Recht. | | 2.8.2 | Wenn eine rechtzeitige Reklamation erfolgt ist, und wenn eine Nichterfüllung/ein Mangel vorliegt, für den der andere Vertragspartner verantwortlich ist, wird gemäß deutschem Recht entschieden. | | 2.8.3 | Sofern Käufer oder Verkäufer eine Klage gegen den anderen Vertragspartner als Folge der Nichterfüllung seitens des anderen Vertragspartners erheben will, werden die Transportkosten auf einen festen Betrag festgesetzt. Sofern nach Absprache mit einem anderen Vertragspartner mehrere Transporte des Fahrzeugs erfolgt sind, wird der Schadensersatzbetrag für jedes Mal gezahlt. Der Schadensersatzbetrag geht aus der Seite Preise und Gebühren hervor. | | 2.8.4 | Bei Streitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer, die unmittelbar nicht einvernehmlich gelöst werden können, werden die Vertragspartner aufgefordert, einen Rechtsanwalt zu konsultieren. | | 2.8.5 | Bei einer Streitigkeit zwischen Käufer und Verkäufer muss eine Kopie des Vertrags zusammen mit einer Beschreibung der Ursache unverzüglich an Autorola.lu geschickt werden. Dies dient statistischen und Registrierungszwecken und führt nicht dazu, dass Autorola.lu in irgendeiner Weise Vertragspartner einer etwaigen Streitigkeit zwischen Käufer und Verkäufer wird, ebenso wenig wird dadurch das Recht von Autorola.lu auf Gebühr davon beeinflusst. Streitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer werden unverändert direkt zwischen Käufer und Verkäufer ohne Einschaltung von Autorola.lu beigelegt. | | 2.9 | Drittrechte u.a.m am Fahrzeug | | 2.9.1 | Der Verkäufer haftet dafür, dass das Fahrzeug bei Lieferung frei und unbelastet ist. Vor der Lieferung ist der Verkäufer daher verpflichtet, alle Rechte, die Gläubiger und andere am Fahrzeug haben mögen, einzulösen und für deren Tilgung zu sorgen. Die Vertragspartner können jedoch eine Vereinbarung treffen, dass der Käufer im Zuge des Geschäfts die Rechte Dritter und andere Rechte am Fahrzeug einlöst. In diesem Fall empfiehlt es sich, dass der Käufer direkt an denjenigen bezahlt, der Rechte am Fahrzeug hat, und von ihm Kraftfahrzeugbrief bekommt. Mit Zustimmung desjenigen, der Rechte am Fahrzeug hat können die Vertragspartner ferner vereinbaren, dass der Käufer näher bezeichnete Schuldverpflichtungen übernimmt. Es empfiehlt sich, dass alle Vereinbarungen über die Einlösung oder Übernahme von Pfandrechten am Fahrzeug durch den Käufer schriftlich und mit größter Vorsicht getroffen werden. | | 2.10 | Vorbehalt für Druckfehler und Schreibfehler | | 2.10.1 | Autorola.lu übernimmt keine Haftung für Druckfehler und Schreibfehler. |
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